Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten gegenüber allen Kunden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Meine Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Diese gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, sofern es sich um Rechtsgeschäfte gleicher oder verwandter Art handelt.
(3) Entgegenstehende oder von meinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn,
ich stimme ihrer Geltung ausdrücklich zu.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Meine Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass ich diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet habe.
(2) Eine Bestellung des Kunden, die als Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu qualifizieren ist und die sich auf Intelligente
Gebäudesteuerungen ("Smart Home"), Sprechanlagen, Kabel- und SAT-Anlagen und Heizungssteuerungen beziehen, kann ich innerhalb von
10 Tagen durch Übersendung einer schriftlichen Bestätigung oder durch Ausführung der vertraglichen Leistung innerhalb der gleichen Frist
annehmen. Im Übrigen verbleibt es bei den gesetzlichen Regelungen.
(3) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich
schriftlich vereinbart wird. An diesen Unterlagen behalte ich mir Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne mein Einverständnis
Dritten nicht zugänglich gemacht oder auf sonstige Weise missbräuchlich verwendet werden. Wird der Auftrag nicht erteilt, so
sind kundenindividuell erstellte Unterlagen unaufgefordert und in allen anderen Fällen nach Aufforderung unverzüglich zurückzusenden.
§ 3 Leistung
(1) Ich werde den Vertragsgegenstand so schnell wie möglich, spätestens ca. 2 Wochen nach Vertragsschluss erbringen, sofern nichts
anderes vereinbart ist.
(2) Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Leistungstermin vereinbart wurde, sind meine Leistungstermine ausschließlich unverbindliche Angaben.
(3) Ich bin zu Teilleistungen nur dann berechtigt, wenn diese für den Kunden nach dem Vertragszweck von Interesse sind und dem
Kunden dadurch kein erheblicher Mehraufwand entsteht.
(4) Unwesentliche Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des
Herstellers bleiben während der Laufzeit des Vertrages vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen die Gebrauchsfähigkeit
nicht beeinträchtigen und mir die Leistung des ursprünglichen Produkts nicht zumutbar ist.
(5) Gerät der Kunde mit dem Abruf, der Annahme oder der Abholung der Ware oder Leistung in Verzug, bin ich berechtigt,
Ersatz des mir entstandenen Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des
zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
(6) Im Falle von mir durch einfache Fahrlässigkeit herbeigeführten Leistungsverzuges beschränkt sich meine Haftung für
jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung auf 5 % des Leistungswertes, maximal jedoch auf
insgesamt nicht mehr als 15 % des Leistungswertes. Im Übrigen verbleibt es bei den gesetzlichen Regelungen.
(7) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Leistungsverzuges bleiben unberührt.
§ 4 Preise / Abschlagszahlung / Zahlung
(1) Die Preise in meinen Angeboten und Rechnungen verstehen sich ab meinem Betriebssitz und beinhalten die jeweils geltende Umsatzsteuer.
(2) Meine Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung auf das in der Rechnung angegebene Konto fällig. Der Abzug von Skonto ist nur bei
schriftlicher, besonderer Vereinbarung zulässig.
(3) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von mir unbestritten sind.
(4) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis
beruht. Das Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB bleibt unberührt.
(5) Für Leistungen, die im Auftrag nicht enthalten sind oder die von der Leistungsbeschreibung abweichen, kann ein Nachtragsangebot vom
Kunden angefordert oder von mir abgegeben werden. Soweit dies nicht erfolgt, werden diese Leistungen nach Aufmaß und Zeit berechnet.
(6) Dem Kunden ist die Ausführung von Zeitarbeiten vor Beginn anzuzeigen. Über die geleisteten Arbeitsstunden und den dabei erforderlichen,
besonders zu vergütenden Aufwand für den Verbrauch von Stoffen, für Vorhaltung von Einrichtungen, Geräten, Maschinen und maschinellen Anlagen,
für Frachten, Fuhr- und Ladeleistungen sowie etwaige Sonderkosten sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, von mir werktäglich Listen
(Stundenlohnzettel) einzureichen. Der Kunde hat die von ihm bescheinigten Stundenlohnzettel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von
6 Werktagen nach Zugang, zurückzugeben. Dabei kann er Einwendungen gegen die Stundenlohnzettel auf den Stundenlohnzetteln oder gesondert
schriftlich erheben. Nicht fristgemäß zurückgegebene Stundenlohnzettel gelten als anerkannt, sofern ich auf die Wirkung des nicht
fristgemäß zurückgegebenen Stundenzettels auf dem Stundenzettel ausdrücklich hingewiesen habe.
(7) Bei Aufträgen, deren Ausführung über einen Monat andauert oder ein Auftragsvolumen von 5.000,00 Euro überschreitet,
sind je nach Fortschreiten der Arbeiten Abschlagszahlungen in Höhe von 90 % des jeweiligen Vergütungsanspruchs der geleisteten Arbeiten
zu erbringen. Die Abschlagszahlungen sind von mir anzufordern. Der Rechnung ist keine Aufstellung der bereits erbrachten Leistungen beizufügen.
Die Abschlagszahlung ist binnen 10 Tagen ab Zustellung der Rechnung vom Kunden zu leisten.
§ 5 Lösungsmöglichkeit vom Vertrag
(1) Nach Vertragsschluss ist ein Loslösen von diesem Vertrag unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich.
(2) Darüber hinaus bin ich zum Rücktritt von diesem Vertrag berechtigt,
a) wenn mir nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, aus denen sich die Kreditunwürdigkeit des Kunden ergibt.
b) wenn mein Vorrat erschöpft ist und ich trotz eines zur Erfüllung dieses Vertrages abgeschlossenen Deckungsgeschäfts
aus von mir nicht zu vertretenden Gründen von meinem Zulieferer nicht beliefert werde.
(3) Im Fall des Rücktritts nach § 5 Abs. 2 lit. b) dieses Vertrages bin ich verpflichtet, den Kunden unverzüglich über die
Nichtverfügbarkeit zu informieren und ihm bereits von ihm erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.
(4) Im Übrigen richten sie die Folgen des Rücktritts nch den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 346 ff. BGB.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Zur Sicherung meiner Forderungen aus diesem Vertrag gegen den Kunden behalte ich mir bis zur vollständigen Zahlung das
Eigentum an dem von mir gelieferten / geleisteten Gegenständen (Vorbehaltsware) vor.
(2) Im Falle eines vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, zum Beispiel Zahlungsverzugs, habe ich nach vorheriger Setzung einer
angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Nehme ich die Vorbehaltsware zurück, stellt dies ein Rücktritt vom Vertrag dar.
Ich bin berechtigt, die Vorbehaltsware nach Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten ist der
Verwertungserlös mit den mir vom Kunden geschuldeten Beträgen zu verrechnen.
(3) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, ist der Kunde verpflichtet, auf mein Eigentum
hinzuweisen und mich unverzüglich zu benachrichtigen, damit ich meine Eigentumsrechte durchsetzen kann.
(4) Die Parteien sind sich darüber einig, dass gelieferte Sachen so lange zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Grund und Boden verbunden bzw.
in ein Gebäude eingefügt sind, bis die Forderungen aus diesem Vertrag erfüllt sind.
§ 7 Gewährleistung
(1) Bei Verletzung einer Vertragspflicht stehen dem Kunden, der Verbraucher ist (Verbraucherkunde), die gesetzlichen Rechte zu.
Die Gewährleistungsansprüche stehen dem Verbraucherkunden bei Vorliegen offensichtlicher Mängel jedoch nur zu, wenn er die
offensichtlichen Mängel innerhalb von 14 Tagen nach der Leistungserbringung anzeigt. Für die Wahrung der Frist kommt es auf die Absendung
durch den Verbraucherkunden und nicht auf den Eingang bei mir an.
(2) Bei Kunden, die Unternehmer sind (Unternehmerkunden), gelten die gesetzlichen Regelungen, sofern sich aus dem Nachfolgenden nichts anderes ergibt.
(3) Dem Unternehmerkunden stehen Gewährleistungsansprüche nur zu, wenn er seiner Untersuchungs- und Rügeobliegenheit nach § 377 HGB
nachgekommen ist.
(4) Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge hat der Unternehmerkunde während des Gewährleistungszeitraums einen Anspruch
auf Nacherfüllung; hinsichtlich der Art der Nacherfüllung – Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache bzw.
Neuherstellung des Werks – steht mir das Wahlrecht zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder sind für den Unternehmerkunden weitere
Nachbesserungsversuche unzumutbar, so ist der Unternehmerkunde zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(5) Schadensersatzansprüche zu den in § 8 geregelten Bedingungen wegen eines Mangels kann der Unternehmerkunde erst geltend machen,
wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder ich die Nacherfüllung verweigere. Das Recht des Unternehmerkunden zur Geltendmachung von weitergehenden
Schadensersatzansprüchen zu den in § 8 geregelten Bedingungen bleibt davon unberührt.
(6) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Unternehmerkunden beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht,
soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), §§ 478, 479 BGB (Lieferantenregress) und § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB
(Baumängel) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch mich und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
§ 8 Haftung
(1) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige
Pflichtverletzungen durch mich, meinen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
(2) Ich hafte für die schuldhafte Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig
verletzt, so ist meine Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Regelung in § 3 Abs. 6 dieser Geschäftsbedingungen
bleibt hiervon unberührt.
(3) Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
§ 9 Anwendbares Recht / Gerichtsstand / Vollständigkeit / Salvatorische Klausel
(1) Dieser Vertrag und diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und mir
unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist, wenn es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann,
eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliche-rechtliches Sondervermögen handelt und kein ausschließlicher
Gerichtsstand begründet ist, Heidelberg Gerichtsstand. Ich bin jedoch aus berechtigt, den Kunden an seinem Geschäftssitz zu verklagen.
(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Kunden und mir im Zusammenhang mit diesem Vertrag getroffen werden, sind in dem Vertrag und meinen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so berührt dies die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.